Port, Austern und die Kunst zu Leben : Lissabon ~ Hamburg


MS Hamburg (Plantours Kreuzfahrten)
Flug von Hamburg nach Lissabon, Transfer zum Hotel und Beginn des Vorprogramms
Abholung vom Hotel in Lissabon, Transfer und Einschiffung auf die MS Hamburg
Hamburg, Deutschland
Ausschiffung und individuelle Heimreise
Inklusivleistungen
Flug mit renommierter Fluggesellschaft ab/bis Hamburg (weitere Abflughäfen auf Anfrage)
2 Vorübernachtungen in Lissabon im 4*Hotel Parque Real o.ä. mit Frühstück, Stadtrundgang und Transfers in Lissabon
Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie an Bord der MS HAMBURG
- Vollpension an Bord
- Kapitänsdinner am Anfang und am Ende der Kreuzfahrt
- Nutzung der Bordeinrichtungen (außer Friseur, Massage, Kosmetik und ähnliche Dienstleistungen)
Entertainment- und Edutainment an Bord
- PLANTOURS Kreuzfahrten Reiseleitung an Bord
- PLANTOURS Kreuzfahrten Tasche
- 1/2 Tagesausflug Sintra und Cascais
- Stadtrundgang in Lissabon
- Transfers
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Trinkgelder
- Landausflüge
- persönliche Ausgaben
- Reiserücktrittskostenversicherung
Zubuchbare Leistungen
- Getränke-All-Inclusive-Paket lt. gültigem Katalog Preise auf Anfrage
- Weitere deutsche Abflughäfen nach Lissabon Preise auf Anfrage

Innen
Kat. 4Innenkabine
13 qm große Innenkabine, Duschbad, Bademantel, Föhn, Safe, Minibar, Telefon, TV, Klimaanlage, Frisier-Schreibtisch inkl. Stuhl, geräumiger Kleiderschrank
Außen
Kat. 10Außenkabine
15 qm große Außenkabine mit Panoramafenster und kleinem Wohnbereich, Duschbad, Bademantel, Föhn, Safe, Minibar, Telefon, TV, Klimaanlage, geräumiger Kleiderschrank
Suite
Garantiepreise
Wahl der Kabinenkategorie (Innen- , Außen- oder Balkonkabine) ohne Auswahl einer konkreten Kabinennummer.
Preise in Euro pro Person.
Kabinenpreise
Preise in Euro pro Person.
Doppelbelegung
ab 1.999 €
Kat. 3
Doppelbelegung
ab 1.849 €
Kat. 2/2a
Einzelbelegung
ab 2.149 €
Kat. 2/2a
Doppelbelegung
ab 1.729 €
Doppelbelegung
ab 2.749 €
Kat. 9
Doppelbelegung
ab 2.649 €
Kat. 8
Doppelbelegung
ab 2.549 €
Kat. 6/6a
Einzelbelegung
ab 2.949 €
Kat. 6/6a
Doppelbelegung
ab 2.329 €
Kat. 5
Doppelbelegung
ab 2.149 €

Daten & Fakten
Routenkalender
Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen der Hamburg Süd Reiseagentur (Veranstalter)
Lieber Reisender,
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem
Reiseveranstalter Hamburg Süd Reiseagentur Business Plus GmbH im folgenden HSR genannt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende der HSR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird für die HSR verbindlich, wenn diese dem Reisenden die Buchung und den Preis direkt oder über das vermittelnde Reisebüro schriftlich bestätigt hat (Reisebestätigung).
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende jedenfalls dann, wie für seine eigene Verpflichtung, einsteht, wenn der Reisende eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot seitens der HSR vor, an das die HSR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme des Angebots erklärt.
2. Bezahlung
Bei Vertragsschluss leistet der Reisende gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung.
Sie beträgt 20% des Reisepreises (auf volle Euro aufgerundet). Zur Absicherung der Kundengelder hat die HSR eine Insolvenzversicherung beim Bankhaus Lampe Hamburg abgeschlossen. Eine
Bürgschaftserklärung/Sicherungsschein liegt den Reiseunterlagen bei. Der restliche Reisepreis wird
fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Unterlagen in dem
vermittelnden Reisebüro bereitliegen.
3. Leistungen, Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Prospekt/Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt/Angebot enthaltenen Angaben sind für die HSR bindend. Vor Vertragsschluss kann die HSR eine Änderung der Leistungen vornehmen, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert werden muss.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der HSR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Die HSR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat die HSR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die HSR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
Diese Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung der HSR über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der HSR. Im Interesse des Reisenden und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir dem Reisenden, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die HSR Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die HSR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
am Abreisetag 100% des Gesamtpreises
5.2.1 Umbuchungen
Eine Umbuchung des Termins ist bei den ausgeschriebenen Sonderreisen nicht möglich, da diese nur zum jeweils angebotenen Termin stattfinden.
5.2.2 Ersatzpersonen, Umbuchungen
Eine Namensänderung des Reisenden ist bis zum 31. Tag vor Abreise gegen eine Gebühr von EUR 50,00 möglich, sofern der Tarif der Fluggesellschaft und das jeweilige Reiseland dies zulassen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der CT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4 Im Falle eines Rücktritts kann die HSR vom Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die HSR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7 Rücktritt und Kündigung durch die HSR
Die HSR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.2 ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die HSR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
7.3 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn
in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall ist die HSR verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die HSR den Reisenden hiervon zu unterrichten. Dies gilt auch dann, wenn sie die dazuführenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Angebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm der Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der HSR keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl die HSR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die HSR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist die HSR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen anfallende Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
9. Haftung der HSR
9.1 Die HSR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a)Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b)die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
c)die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Angeboten angegebenen Reiseleistungen,
sofern die HSR nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat.
d)die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Die HSR haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt die HSR insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Die HSR haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende durch die HSR ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die HSR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die HSR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die HSR innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der HSR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der HSR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse seitens des Reisenden gerechtfertigt wird. Sofern diese Leistungen für den Reisenden von Interesse waren, schuldet er der HSR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.
10.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die HSR nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der HSR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)soweit die HSR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen die HSR gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die HSR bei Sachschäden bis 100.000 EUR übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise.
11.3 Die HSR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Bei aufgetretenen Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der HSR geltend zu machen. Die HSR empfiehlt dem Reisenden, die Ansprüche schriftlich an die HSR zu senden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in
sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die HSR die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die HSR steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Die HSR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die HSR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die HSR die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der HSR bedingt sind.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Gerichtsstand Klagen gegen die HSR sind nur an deren Sitz zu
erheben. Für Klagen der HSR gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der HSR maßgebend.
Veranstalter:
Hamburg Süd Reiseagentur GmbH
Domstr. 21
20095 Hamburg
Stand: März2011
Informationsbroschüre
zusätzliche Detailinformationen zu Flugzeiten etc. finden Sie zum Download oder Drucken oben rechts.
Vorbehaltlich Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf




Jetzt anmelden und
Datei drucken