USA & Karibik : ab/bis Baltimore mit Vorprogr. Washington


ab 1.799 €
Enchantment of the Seas (Royal Caribbean Cruise Line)
Veranstalter:
Royal Caribbean Cruise Line
Fahrtgebiet:
Südliche Karibik
Reisehighlights:
Baltimore (Maryland), San Juan, Philipsburg, St. John´s, Baltimore (Maryland)
Reisedauer:
16 Tage
Reisedatum:
02.02.2013 - 17.02.2013
Tag
Datum
Hafen, Land
Tageszeit
An
Ab
Samstag
02.02.2013
Economy Class-Flug von Hamburg nach Washington, Transfer zu einem 4*-Hotel und Übernachtung
--
--
Sonntag
03.02.2013
Hotelübernachtung
--
--
Montag
04.02.2013
Transfer zur Einschiffung auf die
ENCHANTMENT OF THE SEAS
--
--
Montag
04.02.2013
Baltimore (Maryland), USA
--
16:00 Uhr
Dienstag
05.02.2013
Erholung auf See
Mittwoch
06.02.2013
Erholung auf See
Donnerstag
07.02.2013
Labadee, Haiti
08:00 Uhr
16:00 Uhr
Freitag
08.02.2013
San Juan, Puerto Rico
14:00 Uhr
22:00 Uhr
Samstag
09.02.2013
Charlotte Amalie, St. Thomas
08:00 Uhr
17:00 Uhr
Sonntag
10.02.2013
Philipsburg, St. Maarten
08:00 Uhr
17:00 Uhr
Montag
11.02.2013
St. John´s, Antigua
08:00 Uhr
17:00 Uhr
Dienstag
12.02.2013
Tortola, Britische Jungferninseln
07:00 Uhr
16:00 Uhr
Mittwoch
13.02.2013
Erholung auf See
Donnerstag
14.02.2013
Erholung auf See
Freitag
15.02.2013
Erholung auf See
Samstag
16.02.2013
Baltimore (Maryland), USA
07:00 Uhr
--
Samstag
16.02.2013
Ausschiffung, Transfer und Rückflug von Washington nach Hamburg
--
--
Sonntag
17.02.2013
Ankunft in Hamburg
--
--
Inklusivleistungen
- Economy Class-Flüge zwischen Hamburg und Washington
- 2 Übernachtungen in einem 4*-Hotel in Washington
- erforderliche Transfers
Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie an Bord der ENCHANTMENT OF THE SEAS
Vollpension an Bord
Wasser, Kaffee, Tee, Eistee und hauseigene Limonade während der Mahlzeiten an Bord
- Bordprogramm
- Steuern und Gebühren
Nicht eingeschlossene Leistungen
- Trinkgelder lt. RCI-Katalog
- Persönliche Ausgaben
- Versicherungen
Zubuchbare Leistungen
- Landausflüge Preise auf Anfrage

Innen
Kat. MStandard-Innenkabine
12,5-13,3 qm große Standard-Innenkabine mit zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Bad, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Kat. KStandard-Innenkabine
14 qm große Standard-Innenkabine mit zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Bad, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Kat. JSuperior Innenkabine
15,9 qm große Superior-Innenkabine mit zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Bad, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Balkon
Kat. D1Balkonkabine
18,1 qm große Balkonkabine mit 3,8 qm großen und nicht einsehbaren Balkon, zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Bad, Bettcouch, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Suite
Kat. JSJunior Suite
22,3 qm große Junior-Suite mit 5,9 qm großen und nicht einsehbaren Balkon, zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Bad mit Wanne, Bettcouch, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Kat. GSGrand Suite
32,9 qm große Grand-Suite mit 10,7 qm großen und nicht einsehbaren Balkon, zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Sitzbereich mit Bettcouch, Badzimmer mit Wanne, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Kat. RSRoyal Family Suite
43 qm große Royal Family-Suite mit 5,1 qm großen und nicht einsehbaren Balkon, zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten, zwei Bäder (Dusche / Badewanne), Wohnbereich mit Schlafcouch, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Kat. OSOwner Suite
48,5 qm große Owner-Suite mit 10,7 qm großen und nicht einsehbaren Balkon, großes Doppelbett, Badezimmer mit Badewanne, separater Wohnbereich, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Kat. RSRoyal Suite
105,9 qm große Royal-Suite mit 12,1qm großen und nicht einsehbaren Balkon, zwei Einzelbetten (als Doppelbett umstellbar), Whirlpool-Badewanne, Bad, separater Wohnbereich mit Schlafsofa, Frisierkommode, Haartrockner, interne Fernsehanlage, Telefon
Garantiepreise
Wahl der Kabinenkategorie (Innen- , Außen- oder Balkonkabine) ohne Auswahl einer konkreten Kabinennummer.
Preise in Euro pro Person.
Reisetermin
Innenkabine
Außenkabine
Balkonkabine
Suite

Kategorie:
Reederei:
Daten & Fakten
Tonnage (BRT)
--
Baujahr
--
Länge
--
Breite
--
Geschwindigkeit
--
Werft
--
Flagge
--
Passagierdecks
--
max. Passagieranzahl
--
Crew-Stärke
--
Restaurants
--
Pools
--
Bordsprache
--
Bordwährung
--
Routenkalender
Fahrtgebiete
Jan.
Feb.
Mrz.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
Östliche Karibik
reisen-10-11-2011
Lieber Reisender,
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem
Reiseveranstalter Hamburg Süd Reiseagentur
Business Plus GmbH im folgenden HSR genannt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende der
HSR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag
wird für die HSR verbindlich, wenn diese dem
Reisenden die Buchung und den Preis direkt oder über
das vermittelnde Reisebüro schriftlich bestätigt hat
(Reisebestätigung).
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch
für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Reisende jedenfalls
dann, wie für seine eigene Verpflichtung, einsteht,
wenn der Reisende eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot seitens der
HSR vor, an das die HSR für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb dieser Frist die Annahme des Angebots
erklärt.
Bezahlung
Bei Vertragsschluss leistet der Reisende gegen
Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung.
Sie beträgt 20% des Reisepreises (auf volle Euro
aufgerundet). Zur Absicherung der Kundengelder hat
die HSR eine Insolvenzversicherung beim Bankhaus
Lampe Hamburg abgeschlossen. Eine
Bürgschaftserklärung/Sicherungsschein liegt den
Reiseunterlagen bei. Der restliche Reisepreis wird
fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht
durchgeführt wird und die Unterlagen in dem
vermittelnden Reisebüro bereitliegen.
Leistungen, Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Prospekt/Angebot und den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt/Angebot enthaltenen Angaben sind für die
HSR bindend. Vor Vertragsschluss kann die HSR eine
Änderung der Leistungen vornehmen, über die der
Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert
werden muss.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von der HSR nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Die HSR behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat die HSR den Reisenden
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn die HSR in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
ihrem Angebot anzubieten.
Diese Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der
Erklärung der HSR über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu
machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei der HSR. Im Interesse des
Reisenden und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir dem Reisenden,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so kann die HSR Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Die HSR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
am Abreisetag 100% des Gesamtpreises
5.2.1 Umbuchungen
Eine Umbuchung des Termins ist bei den
ausgeschriebenen Sonderreisen nicht möglich, da
diese nur zum jeweils angebotenen Termin stattfinden.
5.2.2 Ersatzpersonen, Umbuchungen
Eine Namensänderung des Reisenden ist bis zum 31.
Tag vor Abreise gegen eine Gebühr von EUR 50,00
möglich, sofern der Tarif der Fluggesellschaft und das
jeweilige Reiseland dies zulassen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende der CT als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
5.4 Im Falle eines Rücktritts kann die HSR vom
Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
verlangen.
6 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die HSR bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7 Rücktritt und Kündigung durch die HSR
Die HSR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
7.2 ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die HSR, so
behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
7.3 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn
in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall ist die HSR verpflichtet, den
Reisenden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der
Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat
die HSR den Reisenden hiervon zu unterrichten.
Dies gilt auch dann, wenn sie die dazuführenden
Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein
Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt
führenden Umstände nachweist und wenn sie dem
Reisenden ein vergleichbares Angebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält
der Reisende den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm der
Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von
einem Ersatzangebot der HSR keinen Gebrauch
macht.
8 Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl die HSR als
auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann die HSR für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist die HSR verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück
zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen anfallende Mehrkosten sind vom Reisenden u
tragen.
9 Haftung der HSR
9.1 Die HSR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
a)Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b)die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des
Leistungsträgers;
c)die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Katalogen/Angeboten angegebenen Reiseleistungen,
sofern die HSR
nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Angaben erklärt hat.
d)die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Reiseleistungen.
Die HSR haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Person.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Kreuzfahrten
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem
Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringt die HSR insoweit
Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf
hinweist. Die HSR haftet daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf
die der Reisende durch die HSR ausführlich
hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu
machen sind.
Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Die HSR kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die HSR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der
Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet die HSR innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn
ihm die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
der HSR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der
HSR verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse seitens des Reisenden gerechtfertigt wird.
Sofern diese Leistungen für den Reisenden von
Interesse waren, schuldet er der HSR den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil
des Reisepreises.
10.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann
der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den die HSR nicht zu vertreten
hat.
11 Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der HSR für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b)soweit die HSR für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen die HSR gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
die HSR bei Sachschäden bis 100.000 EUR übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils pro Reisenden und Reise.
11.3 Die HSR haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)
und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
12 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Bei aufgetretenen Leistungsstörungen ist der Reisende
verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber der HSR geltend zu machen. Die HSR
empfiehlt dem Reisenden, die Ansprüche schriftlich an
die HSR zu senden. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in
sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat
der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem
die HSR die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
drei Jahren.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die HSR steht dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
Die HSR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die HSR
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
die HSR die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der HSR
bedingt sind.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand
Klagen gegen die HSR sind nur an deren Sitz zu
erheben. Für Klagen der HSR gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist
der Sitz der HSR maßgebend.
Veranstalter:
Hamburg Süd Reiseagentur GmbH
Domstr. 21
20095 Hamburg
Stand: März2010
Detailinformationen
zusätzliche Detailinformationen zu Flugzeiten etc. finden Sie zum Download oder Drucken oben rechts.
123
Vorbehaltlich Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf




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